-
 

 
07 | 11 | 2024
» Energieberater
» Leistungen | Energieausweis
 

Energieausweis nach EnEV 2014

Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern einen Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung für ihr Gebäude vorlegen.

Quelle: dena/BMVBS

Seit dem 1. Mai 2014gilt die neue EnEV. Hierbei werden die energetischen Standards für Neubauten  ab2016 in einem Schritt um 25 Prozent steigen. Der Endenergiebedarf vonGebäuden im Energieausweis wird künftig nicht mehr nur über den bereitsbekannten Bandtacho angezeigt, sondern zusätzlich in Form vonEnergieeffizienzklassen dargestellt. Für Bestandsgebäude sind darüberhinaus keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.
 
Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro QuadratmeterNutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen beiHaushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damitsollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüberbekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat.Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechtenEnergiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetischwirksamen Modernisierungen zu motivieren.
 
Wer braucht einen Energieausweis?

Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, denEnergieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis mussbereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Immobilienanzeigen

Folgende Kennwerte müssen seit dem 1. Mai 2014 im Falle desVerkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden.

     
  1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis   
  2.  den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude 
  3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes 
  4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und 
  5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse 
  6.  

Welchen Energieausweis benötige ich?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und denbedarfsbasierten Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kannbesonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdatender Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird. Beimbedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurereBegutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.


BedarfsbasierteEnergieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 6 Wohnungen, die miteinem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf dasAnforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammenzur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einenBedarfsausweis vorlegen.

VerbrauchsbasierteEnergieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedochauch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen. Gibt aber inden seltesten Fällen eine wirkliche Auskunft den energetischen Wert einesGebäudes allerhöchstens über das Heizverhalten des Bewohners.
 
Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?

Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümerkann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischenenergetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vorAblauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um dieVorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.

Wer sollte einen Energieausweisausstellen?

Wer also einenEnergieausweis benötigt sollte auf einen erfahrenen und in der  Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de)zertifiziertenGebäudeenergieberater zurückgreifen. Dieser beurteilt das Gebäude nach dentatsächlichen Begebenheiten und gibt vernünftige Hinweise auf eine energetischeVerbesserung. Käufer und potentielle Mieter sollten bei der Vorlage einesEnergieausweises kritisch darauf achten was sie vorgelegt bekommen.


Datei öffnen Muster-Energieausweis für Wohngebäude [ 262.45 kb ]


 
 
 
» Energieberater     » Kontaktformular     » Impressum     » Datenschutz

Gebäudeenergieberater des
ostfriesischen Handwerks e.V.

c/o HWK für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Telefon: 04941 1797-0
Telefax: 04941 1797-40


 info@goh-info.de


Letzte Aktualisierung: 09.11.2017
Diese Seite zu den Favoriten hinzufügen [ Firefox, Opera, Google Chrome: STRG+D ]
© 2024 · steinweg.net